Häuser die Rehabilitation anbieten

Für eine stationäre Rehabilitation muss das Kurhaus oder die Rehabilitationsklinik auf der jeweiligen kantonalen Spitalliste aufgeführt sein und über den erforderlichen Leistungsauftrag verfügen.
Ist die Rehabilitationsbedürftigkeit beim Patienten anerkannt, so sind die Kosten in der versicherten Klasse (allgemein, halbprivat, privat) durch die Krankenversicherung für medizinische Leistungen und den Aufenthalt gedeckt.

